Energieausweis Der Energieausweis ist Pflicht


Der Energieausweis dient als Nachweisdokument für die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Aufschluss über dessen Dämmung und Heizanlage.

Gebäudeeigentümer müssen potentiellen Käufern / Mietern für Gebäude einen Energieausweis vorlegen. Diese Regelung ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Bezüglich der Ausstellung eines Energieausweises arbeiten wir mit externen Energieberatern, Sachverständigen, Architekten, Schornsteinfegern und staatlich anerkannten Technikern zusammen. Sie erhalten in diesem Zusammenhang sehr gerne unsere Unterstützung.



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