Impressum & AGB
Verantwortlich für Inhalte des Webauftrittes
DREXLER Immobilien GbR
Elbisheimerhof 1
67297 Marnheim
Tel.: 06351-398282
Fax: 06351-398484
eMail: info(at)drexler-immobilien.de
USt.-Ident-Nr.: DE 280641166
Geschäftsführer: Peter Drexler & Isabo Drexler
Offizielle Maklerzulassung gem. § 34 c - Gewerbeordnung durch die Verbandsgemeinde
Kirchheimbolanden am 18.12.1996 und 22.02.2006 Neue Allee 2 in 67292 Kirchheimbolanden
Verantwortlich für die Programmierung
und Realisierung des Internetauftritts:
onitec Werbeagentur GmbH & Co. KG
Am Hogen Hagen 31
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 - 810 73 37
Inhaber: Harald Pfeifer und Aaron Schulhof
E-Mail: info(at)onitec.de
Web: www.onitec.de
Rechtlicher Hinweis
Wir recherchieren alle gemachten Angaben mit bestem Wissen und Gewissen. Da wir unsere Informationen seitens der Verkäufer erhalten, bitten wir um Verständnis, dass Drexler Immobilien keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit aller oder einzelner Informationen und Daten übernehmen kann.
Grundsätze
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drexler Immobilien entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze. Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder grundstücksgleichen Rechten ausgerichtet.
Terminvereinbarung
Termine werden von Drexler Immobilien verbindlich gegeben. Eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich, wenn durch den Kunden eine schriftliche, telefonische oder persönliche Buchung vorgenommen und diese durch Drexler Immobilien telefonisch, schriftlich oder mündlich bestätigt wurde. Es besteht die Möglichkeit einen vereinbarten Termin abzusagen, zu verschieben oder von diesem ganz zurückzutreten. Der Rücktritt muss erklärt werden. In eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen muss die Absage/Rücktritt rechtzeitig vorab, mindestens jedoch 2 Werktage vor dem Termin erfolgen. Die Rücktrittsmitteilung muss schriftlich, mindestens fernmündlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Wird von einer verbindlichen Terminvereinbarung nicht rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vorab) zurückgetreten oder der Termin zu spät (Kulanzzeit beträgt 20 Minuten) wahrgenommen, kann Drexler Immobilien angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen (Kopier- und Druckkostenpauschale in Höhe von 10,-€) – insbesondere der für den Kunden reservierten und dadurch eingeplanten Zeit (im Regelfall 1 Stunde und 40 Minuten, mindestens jedoch 1 Stunde: Beratungshonorar pro Stunde beträgt 95,20€ inkl. MwSt.), nebst Kilometerpauschale (0,30€ pro gefahrenen Kilometer) verlangen und diese in Rechnung stellen. Die eigens für den Kunden reservierte Zeit steht somit als Ausfallzeit und für den damit entstandenen finanziellen Ausfall kommt der Verursacher auf.
Vorkenntnis
Sollte der Kunde über das angebotene Objekt bereits Vorkenntnis besitzen, so ist der Kunde verpflichtet, Drexler Immobilien unter Bekanntgabe der Informationsquelle mit schriftlichem Nachweis (via Einschreiben!) binnen 3 Werktagen darüber in Kenntnis zu setzen. Erfolgt keine Mitteilung, oder die Frist ist verstrichen, so akzeptiert der Kunde (im Falle des notariellen Vertragsabschlusses) die Fälligkeit der Provisionszahlung.
Vertragsabschluss
Kommt durch den Nachweis und/oder die Vermittlung durch Drexler Immobilien ein notarieller
Kaufvertrag und/oder ein Mietvertrag zustande, so ist eine Maklergebühr zu Gunsten von Drexler
Immobilien verdient oder fällig. Drexler Immobilien hat das Recht auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Drexler Immobilien, so
ist der Kunde verpflichtet Drexler Immobilien Auskunft über Vertragspartner und
Vertragskonditionen zu erteilen. Solange die Tätigkeit von Drexler Immobilien ursächlich für den
Vertragsabschluss war, entsteht ein Provisionsanspruch zu Gunsten von Drexler Immobilien auch
dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot
abweichen, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg, anstelle der angebotenen bzw.
nachgewiesenen Vertragsmöglichkeit, durch einen anderen Vertrag bzw. durch Zuschlag bei der
Zwangsversteigerung erreicht oder ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen
wurde.
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Wissen.